Geschichte

I.

In der Sitzung der Bundesregierung am 7. Jänner 1947 erstattete der damalige Bundeskanzler, Dipl. Ing. Leopold Figl, den folgenden Bericht:

“Die hiesige belgische Vertretung hat über Weisung der belgischen Regierung dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, am 14. Juni d.J. mitgeteilt, daß das ‘Institut International des Sciences Administratives’ sich gegenwärtig bemüht, die vor dem Krieg bestandenen Beziehungen zu den einzelnen Staaten, die seinerzeit mitgearbeitet haben, wiederherzustellen.

Die Anfänge dieses Institutes reichen bis in das Jahr 1907 zurück. Schon damals begannen Bestrebungen, einen internationalen Kongress zum Studium der Probleme des Verwaltungsrechts und der Verwaltungsmethoden zu veranstalten. Dies führte zu dem im Jahre 1910 in Brüssel abgehaltenen Kongress, auf dem u.a. die Schaffung einer ständigen internationalen Kommission beschlossen wurde, deren Aufgabe es war, die Verwirklichung der Wünsche des Kongresses zu betreiben und die zur Vorbereitung künftiger Kongresse nötigen Maßnahmen zu ergreifen, endlich eine Materialiensammlung anzulegen. Über besonderen Wunsch des damaligen Ministers des Inneren nach würdiger Vertretung der österr. Regierung wurde eine aus 5 Personen bestehende Delegation unter Führung des damaligen Ministerialrates im Ministerium des Innern Dr. Robert Davy, nach Brüssel entsendet. Dr. Davy war auch der Vertreter Österreichs in der ständigen internationalen Kommission. Dem Kongress folgten jene von Brüssel (1923), Paris (1927), Madrid (1930), Wien (1933) und Warschau (1936).

Während Österreich auf dem Kongress von Brüssel und Madrid aus staatsfinanziellen Gründen nicht vertreten war, entsandte die Bundesregierung auf den Kongress von Paris zwei Vertreter (Min.Rat. Dr. Mannlicher und Sekt.Rat. Dr. Frieberger), ferner die Stadt Wien zwei Vertreter, während auf dem Kongress in Wien Österreich durch Referate des Senatspräsidenten a.D. Universitätsprofessor Dr. Herrnritt, Landesregierungsvizepräsidenten a.D. Dr. Zedtwitz und Senatspräsidenten Dr. Mannlicher vertreten war. Der Kongress in Warschau (1936) wurde durch zwei österreichische Vertreter beschickt (Senatspräsident Dr. Coreth und Ministerialrat Dr. Gleich), ohne daß diese Vertreter Referate erstatteten.

Auf dem Madrider Kongress des Jahres 1930 wurde beschlossen, die ‘Ständige Internationale Kommission’ in das Internationale Institut für Verwaltungswissenschaften mit dem Sitz in Brüssel umzuwandeln. Der Zweck des Institutes ist die Ausbildung und Vertiefung der Verwaltungswissenschaften. Die Probleme des Verwaltungsrechtes und der Verwaltungspraxis werden nach wissenschaftlichen Methoden mit dem Ziele untersucht, gemeinsame Grundsätze für die Verbesserung der Verwaltung und ihre Anpassung an die Erfordernisse der Zeit zu formulieren.

Österreich war 1931 Mitglied des Internationalen Institutes geworden. Nach dem Statut des Institutes hat jeder Mitgliedstaat das Recht auf drei Sitze. Über Veranlassung des Bundeskanzlers Dr. Buresch wurden zu ständigen Mitgliedern des Institutes der Ministerpräsident a.D. und damalige Präsident des Rechnungshofes Dr. Max Viadimir Beck, der Rat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Coreth und Ministerialrat Dr. Des Loges bestellt. Dr. Beck nahm überdies die Funktion eines Vizepräsidenten des Institutes ein, und zwar über besonderen Wunsch des Präsidenten des Institutes, der anlässlich der Wahl Wiens zum Kongressort Österreich eine besondere Ehre erweisen wollte.

Im Jahre 1940 war das Internationale Institut für Verwaltungswissenschaften von der Gestapo verboten worden. Nunmehr sind Bestrebungen im Zuge, die seinerzeitigen Beziehungen unter den Mitgliedstaaten wiederherzustellen (siehe die eingangs erwähnte Note der belgischen Vertretung). Die belgische Regierung hat mitgeteilt, dass das Institut besonderen Wert darauf legen würde, wenn Österreich die Beziehungen wiederaufnehmen, seinen Beitrag zahlen und die offiziellen Vertreter ernennen würde.

Das Internationale Institut für Verwaltungswissenschaften war eine Einrichtung, die sich grossen internationalen Ansehens erfreute. Auf den Kongressen kamen die hervorragendsten Vertreter der Verwaltungspraxis und Verwaltungswissenschaft der einzelnen Staaten zu Wort. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, dass Österreich die Bestrebungen des Institutes unterstützt und seine Mitgliedschaft erneuert. Die Beitrittskosten belaufen such auf 70 belgische Francs je 100.000 Einwohner auf der Basis des belgischen Franken vom 13. Juli 1936. Das Bundesministerium für Finanzen hat sein Einverständnis mit dem Wiederbeitritt Österreichs mit Note vom 27. September 1946, ZI. 71906-2/46, erklärt. Der Erneuerung der Mitgliedschaft Österreichs stehen somit Hindernisse nicht im Wege. Auch das Kontrollabkommen steht dem nicht entgegen, weil es sich hiebei nicht um die Aufnahme von diplomatischen und konsularischen Beziehungen handelt.

Was nun die personelle Zusammensetzung der österreichischen Vertretung im Institut betrifft, ist folgendes zu erwägen: Von den seinerzeitigen Mitgliedern ist nur mehr der heutige Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Coreth am Leben. Im Hinblick auf seinen geschwächten Gesundheitszustandes hat Präsident Coreth gebeten, von seiner Wiederbestellung Abstand zu nehmen. Aus der Erwägung, dass Österreich in das Institut nur Vertreter entsenden kann, die in ihrer Person nicht nur die Verwaltungspraxis verkörpern, sondern auch mit der Verwaltungswissenschaft verbunden sind, und überdies die Vertretung auch ein sprachenkundiges Mitglied aufweisen sollte, wäre folgende Zusammensetzung zu empfehlen:

  1. Der ordentliche Professor für Staatslehre und österreichisches Staatsrecht, Verwaltungslehre und österreichisches Verwaltungsrecht an der Universität Wien Dr. Ludwig Adamovich, gegenwärtig Rektor der Universität Wien und Präsident des Verfassungsgerichtshofes.
  2. Der Sektionschef Dr. Kurt Frieberger, dessen Ernennung zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes im Zuge ist.
  3. Der Sektionsrat des Bundeskanzleramtes Dr. Leopold Werner, der an der Universität Wien als Privatdozent für Staatslehre und österr. Staatsrecht sowie Verwaltungslehre und österr. Verwaltungsrecht tätig ist.”

Auf Grund dieses Berichtes beschloss die Bundesregierung in der erwähnten Sitzung, die Mitgliedschaft Österreichs im Internationalen Verwaltungswissenschaftlichen Institut zu erneuern. Schon zu dem wenig später, vom 20. bis 27. Juli 1947, in Bern stattfindenden Kongress des Instituts - dem ersten nach Ende des Krieges - entsandte Österreich wiederum eine Delegation.

Zwei Jahre später ist es dann mit der Gründung des Vereines “Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Vereinigung” dann auch zur Bildung einer nationalen Sektion des Internationalen Verwaltungswissenschaftlichen Instituts in Österreich gekommen.

Damit war in dieser institutionellen Hinsicht für die österreichische Verwaltungswissenschaft jener Status wieder hergestellt, der vor 1938 bestand. Die Entwicklung, die diese beiden Institutionen seither genommen haben, in ihren wesentlichen Zügen nachzuzeichnen, ist das Anliegen dieses Beitrages.

II.

Das Internationale Verwaltungswissenschaftliche Institut (International Institute of Administrative Sciences/IIAS;

Institut international des Sciences Administratives/ USA) wurde mit Beschluss des Internationalen Kongresses für Verwaltungswissenschaften im Jahre 1930 in Madrid gegründet.

Allgemein ist das Institut wie folgt zu charakterisieren:
Es ist die einzige internationale Institution, die sich speziell mit den Verwaltungswissenschaften und der öffentlichen Verwaltung beschäftigt. Es versteht sich als weltweite Plattform für die Forschung und die Kooperation auf den genannten Gebieten und steht sowohl Wissenschaftern als auch Verwaltungspraktikern offen. Das Institut ist in rd. 100 Staaten repräsentiert. Zu seinen Mitgliedern zählen weiters auch wichtige Internationale Organisationen, etwa die EU(-Kommission), die Weltbank oder die OECD. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat das Institut ein weltweites Netz hochrangiger Experten und Korrespondenten geschaffen. Das Institut hat Konsultativstatus bei der UNESCO, bei der ILO und beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen. Es ist auch Mitglied des International Social Science Council.

Im Einzelnen ist auf Folgendes hinzuweisen:
Das Institut ist entsprechend den Bestimmungen des belgischen Gesetzes vom 25. Oktober 1919, idF vom 6. Dezember 1954, als eine “Internationale Vereinigung zu wissenschaftlichem Zweck” (International Association with a Scientific Purpose/association internationale ä but scientifique) eingerichtet.

Der Sitz des Institutes ist Brüssel.

Ziel des Institutes ist es, die Entwicklung der Verwaltungswissenschaften zu fördern, die Organisation und die Funktionsweise der Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, die Arbeitsmethoden und -techniken der Verwaltung zu vervollkommnen und zum Fortschritt der internationalen Verwaltung beizutragen.

Zur Erreichung dieser Ziele setzt das Institut die folgenden Aktivitäten:

  1. es studiert, unter Berücksichtigung der Erfahrungen der verschiedenen Länder, die Mittel, die den Verwaltungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen; dies schließt die verwaltungswissenschaftliche Lehre ebenso ein wie die Aus- und Fortbildung des Verwaltungspersonals, die Methoden zur Organisation der Leistungen der öffentlichen Verwaltung und die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der öffentlichen Verwaltung;
  2. es führt Studien durch, entwickelt Pläne und Projekte und schließt Vereinbarungen ab, die geeignet sind, die Organisation und die Funktionsweise der (Leistungen der) öffentlichen Verwaltung zu verbessern;
  3. es sammelt Dokumente, um die genannten Ziele zu erreichen und um Anfragen von Regierungen oder internationalen Organisationen sowie von Privatpersonen beantworten zu können;
  4. es studiert Fragen der internationalen Verwaltung, führt vergleichende verwaltungswissenschaftliche Studien durch und fördert den Austausch von Informationen auf dem Gebiet der Verwaltung.

Mittel zur Erreichung dieser Ziele sind:

  • die Organisation internationaler wissenschaftlicher Konferenzen, Kongresse, Symposien und Seminare;
  • die Pflege von Kontakten zu Regierungen und ihren Verwaltungseinrichtungen, zu weltweiten oder regionalen internationalen Organisationen, zu wissenschaftlichen Vereinigungen, Universitäten und Schulen sowie zu Experten auf dem Gebiet der Verwaltungswissenschaften;
  • die Einrichtung eines Informations- und Dokumentationszentrums einer Bibliothek und eines Archivs, das den Mitgliedern des Instituts, Verwaltungspraktikern, Wissenschaftern und Studenten zur Verfügung steht;
  • die Einrichtung von Komitees und Kommissionen zum Studium spezifischer Probleme, insbesondere auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes, des Verwaltungsmanagement oder der Techniken der Verwaltung;
  • die Einrichtung nationaler Sektionen zum Zweck, den Fortschritt der Verwaltungswissenschaften und der Praxis der öffentlichen Verwaltung zu fördern sowie zum vergleichenden Studium der die öffentliche Verwaltung betreffenden Fragen beizutragen;
  • die Einrichtung internationaler Sektionen zum Zweck, den Fortschritt der Verwaltungswissenschaften und der Praxis der öffentlichen Verwaltung in internationalen Einrichtungen zu fördern sowie zum vergleichenden Studium der die internationale Verwaltung betreffenden Fragen beizutragen;
  • die Publikation von Monografien und Berichten sowie die Herausgabe der Zeitschrift “International Review of Administrative Sciencies”/”Revue Internationale des Sciences Administratives”.
  • Mitglieder des Instituts können sein: Staaten und -staatliche sowie nichtstaatliche - internationale Organisationen - die jeweils durch ihre Delegierten vertreten werden -, nationale und internationale Sektionen, individuelle Mitglieder, Kollektivmitglieder und Ehrenmitglieder.

Organe des Instituts sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, das Exekutivkomitee und die Permanenten Verwaltungsdienste des Instituts.

Die Generalversammlung besteht aus den offiziellen Delegierten der Mitgliedstaaten und der internationalen Organisationen sowie der nationalen und internationalen Sektionen, ferner aus den individuellen Mitgliedern, den Delegierten der Kollektivmitglieder und aus den Ehrenmitgliedern. Die Generalversammlung tritt jedes dritte Jahr anlässlich des Kongresses des Instituts zusammen. Dafür hat das Exekutivkomitee einen allgemeinen Bericht über die Aktivitäten des Instituts und das künftige Arbeitsprogramm vorzulegen.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten des Instituts, einem Delegierten jedes Mitgliedstaates und jeder internationalen Organisation, einem Repräsentanten jeder nationalen und internationalen Sektion sowie aus den Präsidenten der Spezialvereinigungen und dem früheren Präsidenten (retiring President); die Mitglieder des Exekutivkomitees, der Vorsitzende des Finanzkomitees sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Forschungsbeirates, der Direktor für Publikationen und der Herausgeber der Zeitschrift des Instituts sowie die Präsidenten der regionalen Gruppen und die Ehrenmitglieder, ferner der Generaldirektor und der Schatzmeister (Treasurer) des Institutes sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates berechtigt, sie haben jedoch kein Stimmrecht. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit kommt dem Präsidenten das Dirimierungsrecht zu. Der Verwaltungsrat tritt mindestens zwei Mal in drei Jahren zusammen.

Aufgabe des Verwaltungsrates ist es insbesondere,

  • im Lichte der Überlegungen der Generalversammlung - die allgemeinen Grundlagen der Arbeit des Instituts zu bestimmen;
  • die Methoden der Aufgabenbesorgung der Dienste des Instituts zu definieren;
  • zur Erfüllung der Aufgaben des Instituts Ständige Komitees einzurichten und deren Vorsitzende für eine dreijährige Amtsperiode bestimmen;
  • Spezialvereinigungen und regionale Gruppen innerhalb des Instituts einzurichten und deren Statuten festzulegen;
  • das Budget des Instituts zu beschließen und auf Basis eines Berichtes des Rechnungsprüfers den Rechnungsabschluss zu genehmigen.

Das Exekutivkomitee besteht aus dem Präsidenten des Instituts, dem früheren Präsidenten - bis zum Ende der Amtszeit seines Nachfolgers -, den Vizepräsidenten, dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Forschungsbeirates, dem Vorsitzenden des Finanzkomitees, den Präsidenten der Spezialvereinigungen, dem Direktor für Publikationen, dem Herausgeber der Zeitschrift des Instituts und vier bis zehn weiteren Mitgliedern. Die Präsidenten der regionalen Gruppen, der Generaldirektor und der Schatzmeister sind berechtigt, an den Sitzungen des Exekutivkomitees teilzunehmen; sie haben jedoch kein Stimmrecht.

Kein Mitglied des Exekutivkomitees kann durch mehr als drei aufeinanderfolgende Funktionsperioden diese Funktion bekleiden.

Aufgaben des Exekutivkomitees sind insbesondere:

  • die Verantwortlichkeit für das Management und die direkte Kontrolle der Angelegenheiten des Instituts;
  • die Entscheidung über das Arbeitsprogramm des Instituts, auf Vorschlag des Forschungsbeirates;
  • die Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates;
  • die Vorlage des Budgetentwurfes.

Die Beschlüsse des Exekutivkomitees werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit kommt dem Präsidenten das Dirimierungsrecht zu. Das Exekutivkomitee tritt mindestens ein Mal im Jahr zu einer Sitzung zusammen.

Der Präsident des Instituts wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Exekutivkomitees in geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt mit absoluter Mehrheit; wenn eine solche in zwei Wahlgängen nicht erreicht wird, dann entscheidet im dritten Wahlgang die relative Mehrheit. Die Funktionsperiode des Präsidenten beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht zulässig.

Einer der Vizepräsidenten wird vom Verwaltungsrat auf Grund eines Dreiervorschlages Belgiens, des Sitzstaates, für eine dreijährige Amtsperiode gewählt. Darüber hinaus wählt der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Exekutivkomitees für jede der folgenden Regionen je einen Vizepräsidenten: Westeuropa, Ost- und Zentraleuropa, mittlerer Osten, Afrika, Lateinamerika, Nordamerika, Asien und Pazifik.

Der Präsident des Instituts führt den Vorsitz in der Generalversammlung, im Verwaltungsrat und im Exekutivkomitee- Er wird im Verhinderungsfalle von dem von ihm oder vom Exekutivkomitee hiezu bestimmten Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident hat ferner für die Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates und des Exekutivkomitees Sorge zu tragen. Er hat die Besorgung der Aufgaben seitens der Dienste des Instituts zu überwachen und die Sitzungen des Verwaltungsrates und des Exekutivkomitees einzuberufen sowie deren Tagesordnung festzulegen. Der Präsident vertritt das Institut in allen rechtlichen Angelegenheiten und Verfahren. Die Vizepräsidenten üben die ihnen vom Verwaltungsrat und vom Exekutivkomitee übergetragenen Aufgaben, insbesondere in Bezug auf die Region, die sie repräsentieren, aus.

Der Generaldirektor des Instituts wird vom Verwaltungsrat gewählt. Er untersteht dem Exekutivkomitee und dem Präsidenten. Der Generaldirektor leitet die Permanenten Verwaltungsdienste des Instituts und ist für deren Funktionieren verantwortlich. Vorbehaltlich der Befugnisse des Präsidenten und der Vizepräsidenten in den externen Beziehungen des Institut obliegt es dem Generaldirektor namens des Instituts die Beziehungen zu den Mitgliedern und zu den internationalen Organisationen zu pflegen. Der Generaldirektor koordiniert die Aktivitäten der verschiedenen ständigen Komitees und Gruppen des Instituts mit denen der Spezialvereinigungen. Im Rahmen der vom Exekutivkomitee diesbezüglich getroffenen Beschlüsse obliegt es dem Generaldirektor auch, das Verwaltungspersonal des Instituts einzustellen.

Der Schatzmeister des Instituts wird vom Verwaltungsrat bestellt. Er ist für die Einhebung der Beiträge und der anderen Einnahmen des Instituts, für die Leistung der Zahlungen sowie für das Finanzmanagement der Vermögenswerte des Instituts verantwortlich. Jedes dritte Jahr hat ein Kongress des Instituts stattzufinden, der sich mit den allgemeinen Trends und Entwicklungen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung -weltweit - beschäftigt. In der Zeit zwischen zwei Kongressen hält das Institut eine Regionale Internationale Konferenz und eine Internationale Spezialkonferenz ab.

Finanzmittel des Institutes sind vor allem die Beiträge der Mitglieder sowie die Einnahmen aus den Aktivitäten und Serviceleistungen des Instituts.

Derzeit bestehen zwei Spezialvereinigungen des Instituts: die European Group of Public Administration (EGPA) und die Internationale Vereinigung der Schulen und Institute der öffentlichen Verwaltung (International Association of Schools and Institutes of Public Administrations/IASIA). Ziel der 1974 in Speyer gegründeten EGPA - einer regionalen Vereinigung innerhalb des Instituts - ist es, den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaftern und Praktikern der öffentlichen Verwaltung in Europa zu fördern. Die EGPA hält jährlich eine Tagung ab, deren Ergebnisse im EGPA-Jearbook publiziert werden. Die IASIA ist eine 1971 anlässlich des Kongresses in Rom gegründete Spezialvereinigung mit einer weltweiten Mitgliedschaft von mehr als 170 Institutionen in 70 Staaten sowie einiger internationaler Organisationen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten der IASIA liegt auf der Aus- und Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung. Die IASIA veranstaltet gleichfalls eine jährliche Konferenz.

III.

Die Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Gesellschaft (ÖVG) ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951. Er ist zugleich die nationale - österreichische - Sektion des Internationalen Verwaltungswissenschaftlichen Institutes.

Der Verein wurde im Jahre 1949 unter dem Namen “Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Vereinigung” - der nunmehrigen Vereinsname wurde mit einer im Jahre 1988 beschlossenen Statutenänderung festgelegt - gegründet.

Hinsichtlich des Vereinszweckes sieht § 2 der -geltenden, aus 1988 stammenden - Statuten Folgendes vor:
“Der Verein ist unpolitisch, gemeinnützig, nicht auf Gewinn berechnet und bezweckt,

  1. der österreichischen Verwaltung durch wissenschaftliche Forschungen auf den Gebieten des Verwaltungsrechts, der Verwaltungslehre und der Verwaltungspolitik sowie durch Vermittlung von Kenntnissen ausländischer und supranationaler Verwaltungseinrichtungen neue Impulse zu geben;
  2. an der statutenmäßigen Tätigkeit des ‘Internationalen Instituts’ in jenem Rahmen, der den nationalen Sektionen zugewiesen ist, mitzuarbeiten.”

Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind in der Praxis vor allem das Veranstalten wissenschaftlicher Vorträge und Diskussionen sowie die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen, in erster Linie jener des Internationalen Verwaltungswissenschaftlichen Instituts.

Die Intensität der Vereinsaktivitäten war in den bisher mehr als 50 Jahren seines Bestandes immer wieder Schwankungen unterworfen.

In den 40er und 50er Jahren stand in erster Linie die Mitwirkung an den Aktivitäten des Internationalen Institutes im Vordergrund. Davon zeugt die besonders aktive Teilnahme an den damals jedes zweite Jahr stattfindenden Internationalen Kongressen und an den vorbereitenden Round-Table-Konferenzen des Instituts. Vor allem in den ersten Jahren nach der Erneuerung der österreichischen Mitgliedschaft im Internationalen Institut und nach Gründung des Vereines als nationale Sektion wurden diese Aktivitäten ganz offensichtlich auch als eine Möglichkeit geschätzt, die internationalen Beziehungen Österreichs, die sich wegen des Status als vierfach besetztes Land sehr schwierig gestalteten, zu verbessern.

Dieses besondere Engagement der Vereinigung auf internationaler Ebene erreichte mit der Durchführung des XII. Internationalen Kongresses, vom 16. bis 20. Juli 1962, in Wien einen Höhepunkt. Der Kongress behandelte Fragen der technischen Hilfe auf dem Gebiet der Verwaltung für die Entwicklungsländer, der Publikation von Rechtsvorschriften sowie der Organisation der Regierung für Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung. Auf dem Kongress waren, neben zahlreichen nationalen Sektionen des Instituts, 76 Staaten und internationale Organisationen repräsentiert. Die Teilnehmerzahl betrug mehr als 420. Der Kongress wurde zu einem großen Erfolg für das Gastgeberland und dessen nationale Sektion. Der damalige Bundeskanzler Dr. Alfons Gorbach, fasste in seinem Bericht vom 31. August 1962, den er der Bundesregierung über den Verlauf des Kongresses erstattete, die Reaktionen der Teilnehmer wie folgt zusammen:

“Der Präsident, die Vizepräsidenten und die Mitglieder des Exekutivkomitees sowie eine Unzahl von Delegierten äußerten sich über die gute Vorbereitung und Durchführung des Kongresses, das klaglose Funktionieren des Übersetzungsdienstes und über die in Rahmen des Kongresses gebotenen gesellschaftlichen Veranstaltungen, wozu ein Empfang der Bundesregierung in den Repräsentationsräumen des Schlosses Schönbrunn, ein Empfang durch den Stadtsenat von Wien, ein Ausflug in die Wachau mit einem Empfang durch das Land Niederösterreich im besonderen gehörten, mit besonders anerkennenden Worten für Österreich. Es wurde sogar behauptet, daß der soeben abgehaltene Wiener Kongreß der bisher best organisierte Kongreß des Institutes gewesen sei.”

Bemerkenswert ist auch, dass die österreichische nationale Sektion aus Anlass dieses Kongresses durch eine Reihe ihrer Mitglieder Beiträge zu bedeutsamen verwaltungswissenschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Themen verfassen ließ, die in einer vom Internationalen Institut herausgegebene Sondernummer der Revue International des Sciences Administratives, als Heft Nr. 2 des Jahrganges 1962, veröffentlicht wurden. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zur Verbreitung der Kenntnis der österreichischen Verwaltungswissenschaft und des österreichischen Verwaltungsrechts im Ausland geleistet.

Das besondere Ansehen, das sich Österreich und die Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Vereinigung durch sein Engagement im Internationalen Verwaltungswissenschaftlichen Institut erworben hatte, fand schließlich auch in der am 20. Juli 1962 erfolgten Wahl Edwin Loebensteins zum Mitglied des Exekutionskomitees des Institutes seine Würdigung.

Mitte der 70er Jahre setzte indes eine Phase der Stagnation der Vereinsaktivitäten ein. Schließlich war es vor, allem Walter Barfuß, der auf eine Bereinigung der unerquicklichen Situation einer gewissermaßen nur mehr “auf dem Papier” existierenden Vereinigung drängte. Dies führte letztlich zu einer Neustrukturierung des Vereines: Bei einer Generalversammlung am 22. März 1988 wurden zum einen die - bis heute geltenden - neuen Statuten des Vereines beschlossen, der nunmehr als “Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Gesellschaft” firmiert. Zum anderen kam es zu einer weitgehenden Änderung im Vorstand.

Diese Neustrukturierung führte zu einer deutlichen Wiederbelebung der Vereinsaktivitäten. Im Wesentlichen ist dazu auf Folgendes hinzuweisen:

Ein Schwerpunkt der Vereinsaktivitäten liegt in der Durchführung verwaltungswissenschaftlicher Diskussions- und Vortragsveranstaltungen. Bei der Auswahl der Themen wird auf eine angemessene Berücksichtigung sowohl verwaltungswissenschaftlicher als auch -praktischer Fragestellungen Wert gelegt. Ein weiteres Anliegen besteht darin, einen - der Eigenart der Verwaltungswissenschaft entsprechenden - multidisziplinären Ansatz zu wählen und die Dominanz verwaltungsrechtlicher Themen zu vermeiden. Schließlich soll auch dem Gedanken Rechnung getragen werden, in der ÖVG eine Stätte der Begegnung zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft zu schaffen. Entsprechend diesem Konzept sind seit Ende der 80er Jahre von der ÖVG rd. 30 derartige Veranstaltungen durchgeführt worden, deren Ergebnisse zT auch in Publikationen ihren Niederschlag gefunden haben.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der ÖVG bildet die Teilnahme an den Aktivitäten des Internationalen Instituts. Im Besonderen ist dabei die Durchführung des XXIII. Internationalen Kongresses für Verwaltungswissenschaften, in der Zeit vom 13. bis 17. Juli 1992, im Kongresszentrum der Hofburg in Wien zu erwähnen. Die Veranstaltung stand unter dem Generalthema “Öffentliche Verwaltung in den 90er Jahren: Trends und Neuerungen” und war sowohl für das Internationale Institut als auch - wie schon dreißig Jahre zuvor der XII. Kongress - für Österreich als Gastgeberland und für die ÖVG ein außerordentlicher Erfolg. Bei diesem Kongress waren 78 Staaten und 14 internationale Organisationen repräsentiert. Die Teilnehmerzahl betrug 548.

Aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht ist besonders die zu diesem Anlass vom Bundeskanzleramt im Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei herausgegebene Publikation “Die öffentliche Verwaltung in Österreich” zu erwähnen. Sie stellt in den einzelnen Kapiteln eines Sammelbandes die wichtigsten Aspekte der österreichischen Verwaltung im Überblick dar. Die auch in englischer und französischer Sprache erschienene Publikation sollte aus Anlass des Kongresses “einem weltweiten Publikum” Informationen über die österreichische Verwaltung näher bringen und damit einen Beitrag zum Verständnis der österreichischen Verwaltungstradition aber auch des gegenwärtigen Standes und der künftigen Entwicklung der österreichischen Verwaltung leisten; über dies sollte sich auch - im nationalen Rahmen - als Nachschlagewerk dienen.

Das verstärkte Engagement der ÖVG im Internationalen Institut seit Ende der 80er Jahre und die daraus resultierende hohe Reputation Österreichs im Institut finden ihren Ausdruck auch in der Wahl von Mitgliedern der nationalen Sektion in das Exekutivkomitee53 und in andere Leitungsfunktionen des Instituts.

Die Darstellung der Aktivitäten der ÖVG auf internationaler Ebene seit ihrer Reaktivierung im Jahre 1988 wäre unvollständig, wenn nicht auch auf die intensivierte Zusammenarbeit mit den nationalen Sektionen Deutschlands und der Schweiz hingewiesen würde. Gemeinsam mit der “Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften” und der “Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften” hat die ÖVG bisher sieben Drei-Länder-Tagungen durchgeführt, bei denen Vertreter der drei Sektionen aktuelle Fragen von gemeinsamem verwaltungswissenschaftlichen oder -praktischen Interesse in Referaten und Diskussionen erörtern Die Ergebnisse dieser Tagungen werden regelmäßig publiziert.

IV.

Die Verwaltungswissenschaft hat in Österreich eine große Tradition. Sie reicht, wenn man an die kameralistisch-polizeiwissenschaftlichen Forschungen etwa von Johann von Justi und Joseph von Sonnenfels oder an die Werke von Lorenz von Stein denkt bis in das 18. und 19. Jahrhundert zurück. Freilich wurde diese Tradition einer multidisziplinären wissenschaftlichen Behandlung der öffentlichen Verwaltung durch die im Wesentlichen von der Wiener rechtstheoretischen Schule bestimmte Dominanz der Verwaltungsrechtswissenschaft im 20. Jahrhundert für viele Jahrzehnte unterbrochen. Die vor allem von den USA ausgehende Renaissance der Verwaltungswissenschaft hat in Österreich bisher nicht in gleichem Ausmaß ihren Niederschlag gefunden wie etwa in Deutschland. Als Grund dafür werden vor allem die unzureichenden institutionellen Vorkehrungen für die Verwaltungswissenschaft in Österreich gesehen. Nun lässt sich das Fehlen eines “Kristallisationspunktes” verwaltungswissenschaftlicher Forschung und Lehre wie ihn für Deutschland die Verwaltungshochschule Speyer darstellt durch eine Vereinigung wie die ÖVG gewiss nicht substituieren. Immerhin stellt diese Vereinigung aber einen ambitionierten ehrenamtlichen Versuch dar, der Verwaltungswissenschaft in Österreich eine Plattform zu bieten -und im Besonderen den Kontakt mit der verwaltungswissenschaftlichen Forschung und Lehre auf internationaler Eben zu fördern.

Der Autor dieses Beitrages ist den Herrn SC Dr. Wolf Okresek und RR Franz Franz Weti vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sowie Herrn HR Mag. Helmut Scherhak, dem Leiter des Büros für Vereinsangelegenheiten der Bundespolizeidirektion Wien, die ihm die Einsicht in die einschlägigen Akten des Bundeskanzleramtes bzw. der Vereinsbehörde ermöglicht haben, sowie Frau MR Dr. Christa Achleitner und Herrn Univ. Prof. Dr. Franz Strehl, für die kritische Durchsicht der Manuskripts zu großem Dank verpflichtet.

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